Die eigene Firma: Für viele ist sie ein Traum. Ein Traum, der jedoch schnell zum Albtraum werden kann, wenn die GmbH Insolvenz anmelden muss. Denn das ist nicht nur bitter, weil die Geschäftsidee, in die viel Herzblut gesteckt wurde, nicht aufgegangen ist. Wer nicht sorgfältig aufpasst und schnell handelt, sieht sich möglicherweise straf- und zivilrechtlichen Klagen ausgesetzt, die sogar mit Haftstrafen geahndet werden können. Für den Geschäftsführer einer GmbH gibt es im Falle einer Insolvenz erhebliche Haftungsrisiken, und auch die Privatinsolvenz droht.
Das Wichtigste ist: Mit einer starken Insolvenzberatung an Ihrer Seite können Sie sicher, strategisch sinnvoll und vor allem straffrei durch die Insolvenz navigieren – vom Antrag bis zum letzten Schritt. Sprechen Sie uns an!

Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung: Innerhalb von 21 Tagen muss die Insolvenz der GmbH angemeldet werden

Gehen Sie ehrlich mit sich selbst um. Auch wenn es schmerzhaft ist, den großen Traum platzen zu sehen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Realität anzuerkennen. Falls Ihre GmbH mit Schulden kämpft, ist es notwendig, eine genaue Prüfung durchzuführen, um festzustellen, ob eine Situation von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht (wenn die Verbindlichkeiten das Unternehmensvermögen übersteigen und die Fortführung des Geschäftsbetriebs unwahrscheinlich ist). Sollte dies der Fall sein, muss die GmbH gemäß den Vorschriften innerhalb von 21 Tagen nach Eintritt dieser Umstände die Regelinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht anmelden. Die Einhaltung dieser Frist ist von höchster Wichtigkeit, da andernfalls rechtliche Schritte aufgrund von Insolvenzverschleppung drohen können. Diese können nicht nur zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen, sondern sogar zu möglichen Freiheitsstrafen.

Insolvenz anmelden: Auswirkungen auf Reputation und Bonität

Die Entscheidung, die Insolvenz der GmbH zu erklären, sollte sorgfältig abgewogen werden, da sie potenziell langfristige Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit und Ihren Ruf haben kann, selbst wenn der Insolvenzprozess korrekt und ohne Verzögerung durchgeführt wird. Das Versagen des Unternehmens kann sich negativ auf Ihre Wahrnehmung als Geschäftsperson auswirken, insbesondere da die Insolvenz der GmbH im Schuldnerverzeichnis verzeichnet wird. Des Weiteren haften Geschäftsführer oft mit ihrem persönlichen Vermögen, und die Möglichkeit einer persönlichen Insolvenz besteht.
Ratschlag: Indem Sie die gefährdete GmbH rechtzeitig veräußern oder auflösen, könnten Sie eventuell sämtliche Haftungsrisiken und Verpflichtungen umgehen.

GmbH Insolvenz: Haftung als Geschäftsführer

Wenn es keine alternativen Lösungswege mehr gibt und Sie gezwungen sind, die Insolvenz Ihrer GmbH anzumelden, sehen Sie sich als Geschäftsführer der Möglichkeit einer Durchgriffshaftung gegenüber, sollten Pflichtverletzungen vorliegen. Diese Haftung unterscheidet zwischen Innenhaftung und Außenhaftung.

Innenhaftung:

Diese betrifft Angelegenheiten innerhalb der GmbH. Wenn die Insolvenz der GmbH beispielsweise aufgrund von zu hohen Risiken entstanden ist, die Sie als Geschäftsführer eingegangen sind, oder wenn Sie Anweisungen der Gesellschafter nicht befolgt haben, könnte ein Verstoß gegen §43 Abs. 1 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) vorliegen. Dieser Paragraf fordert, dass Sie stets die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ anwenden müssen. Im Falle eines Verstoßes haften Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen für den entstandenen Schaden.

Außenhaftung:

In diesem Fall haften Sie, wenn Sie gegenüber Dritten Ihre Pflichten verletzt haben. Ein Beispiel hierfür könnte sein, wenn Sie fällige Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern nicht abgeführt haben. Das Zurückhalten solcher Zahlungen, um das Unternehmen zu retten und laufende Kosten zu senken, ist definitiv der falsche Ansatz und wird strafrechtlich verfolgt. Auch hierbei haften Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen.
Wenn Ihre GmbH mit Schulden zu kämpfen hat und Zahlungsunfähigkeit droht, ist es von höchster Bedeutung, sich umfassend von Insolvenzexperten beraten zu lassen. Ignoranz schützt nicht vor Konsequenzen, und bei fehlenden rechtzeitigen und korrekten Maßnahmen drohen nicht nur der Konkurs, sondern auch zivil- und strafrechtliche Klagen. Diese könnten Betrug, Insolvenzverschleppung, Verletzung von Buchführungspflichten, Untreue oder Begünstigung von Gläubigern und Schuldnern umfassen.

Zögern Sie nicht, uns umgehend zu kontaktieren. Unsere Experten für Herausforderungen im Zusammenhang mit GmbHs stehen Ihnen gerne zur Verfügung!