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GmbH-Liquidation: Am besten mit unserer Unterstützung!
Wir sind mit den drei zentralen Faktoren vertraut, die bei der Auflösung einer GmbH eine Rolle spielen.

GmbH Liquidation vor Insolvenzgefahr
Wenn eine GmbH mit Schulden konfrontiert ist, besteht oft die Gefahr der Insolvenz. Dennoch gibt es alternative Ansätze wie den Verkauf der GmbH oder die Entscheidung zur Auflösung und Liquidation.
Häufig sind finanzielle Schwierigkeiten der Hauptauslöser für die Entschließung, eine GmbH zu liquidieren. Es existieren insgesamt sieben Gründe gemäß §60 GmbHG, die zur Liquidation einer GmbH führen können:
- Eine zeitliche Befristung ist im Gesellschaftsvertrag vorgesehen.
- Die Gesellschafter beschließen einstimmig die Auflösung.
- Ein gerichtliches Urteil ordnet die Auflösung an.
- Ein Insolvenzverfahren wurde eröffnet.
- Die Insolvenz wurde aufgrund mangelnder Masse abgewiesen.
- Die GmbH wird aufgrund von Vermögenslosigkeit gelöscht.
- Das Registergericht beschließt die Liquidation aufgrund von Mängeln im Gesellschaftsvertrag oder der Nichterfüllung der vollständigen Stammeinlage.
Für die Auflösung einer GmbH bedarf es eines Beschlusses der Gesellschafter.
Zur Einleitung der Liquidation einer GmbH ist stets ein entsprechender Beschluss der Gesellschafter erforderlich. Gemäß §65 GmbHG ist in der Regel eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich. Anschließend muss der Auflösungsbeschluss in notariell beglaubigter Form beim zuständigen Registergericht eingereicht werden. Gleichzeitig erfolgt die Ernennung der Liquidatoren. Diese müssen vom Gericht bestätigt werden, dass sie die erforderlichen straf-, gewerbe- oder berufsrechtlichen Anforderungen erfüllen, um diese Aufgabe zu übernehmen. Diese Aufgabe ist jedoch keineswegs einfach.


Strikte Einhaltung des Sperrjahres.
Der Gläubigeraufruf im elektronischen Bundesanzeiger markiert den Beginn des Sperrjahres während der Liquidation einer GmbH. In diesem Zeitraum können Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Ausschüttungen an Gesellschafter sind während des Sperrjahres untersagt und können erst nach Ablauf dieser Frist erfolgen, sofern Vermögen vorhanden ist.
Die Löschung der GmbH aus dem Handelsregister ist erst nach rechtskonformem Ablauf des Sperrjahres möglich. Die Liquidatoren müssen laufende Geschäfte beenden, eine Liquidations-Eröffnungsbilanz erstellen und vorhandenes Gesellschaftsvermögen in Geld umwandeln.
Hinweis: Eine Gesellschaft „in Abwicklung“ (i.Abw.) durchläuft denselben Prozess wie eine Liquidation; dies ist lediglich die deutsche Übersetzung.
Nach Ablauf des Sperrjahres müssen die Liquidatoren die Schlussrechnung vorlegen und die Löschung der GmbH nach der Liquidation im Handelsregister beantragen. Erst nach diesem Schritt hört die GmbH auf zu existieren. Während der Liquidation bleibt die GmbH eine juristische Handelsgesellschaft, was bedeutet, dass Steuern für eventuelle Gewinne weiterhin bezahlt werden müssen.
GmbH auflösen ohne Liquidation leicht gemacht.
Die Liquidation einer GmbH ist nicht nur zeitaufwendig, sondern geht auch mit erheblichen Kosten von mindestens 3000 Euro einher – eine beachtliche Summe, insbesondere wenn das Vermögen begrenzt ist. Es ist jedoch ratsam, alternative Optionen sorgfältig zu prüfen.
Eine vielversprechende Alternative besteht im Verkauf der GmbH, selbst wenn sie verschuldet ist. Für finanzstarke Investoren kann eine GmbH trotz finanzieller Herausforderungen attraktiv sein und eine lohnende Investition darstellen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die GmbH ohne Liquidation und Sperrjahr aufzulösen, was nicht nur schneller, sondern auch kostengünstiger ist. Beachten Sie jedoch, dass dies nur möglich ist, wenn keinerlei Vermögen mehr vorhanden ist. In einem solchen Fall kann ein Antrag auf Amtslöschung beim Amtsgericht gestellt werden. Obwohl diese Lösung verlockend erscheinen mag, sollte sie nur in Betracht gezogen werden, wenn die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Andernfalls könnte im Falle von vorhandenem Vermögen eine Nachliquidation erforderlich werden, was äußerst unangenehm sein könnte.
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Als Experten für Unternehmensberatung mit Schwerpunkt auf GmbH-Probleme, schöpfen wir bei Aurea Wirtschaftsdienste aus einem wertvollen Erfahrungsschatz, von dem unsere Klienten unmittelbar profitieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zum Thema GmbH-Liquidation zu beantworten und Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess zu begleiten.
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