In Deutschland kämpfen mehr als 300.000 Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten, und nahezu 20.000 von ihnen reichen jährlich einen Insolvenzantrag ein.

Insolvenz
Beratung

Wir bieten Unterstützung für Unternehmen in Situationen von Problemen und Zahlungsschwierigkeiten.

Welche Schritte sind bei einer Unternehmensinsolvenz ratsam?

Firmen, die sich in einer finanziellen Krise befinden, sehen sich mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Neben dem steigenden psychischen Druck aufgrund zunehmender Verluste häufen sich auch die Beschwerden von Kunden, Mitarbeitern, Vermietern und Banken. In diesem Zusammenhang wird häufig das Stichwort „Firmeninsolvenz“ genannt.

Um Klarheit zu gewinnen, ist es ratsam eine kompetente und umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Insolvenzberatung der Aurea Wirtschaftsdienste stellt einen geeigneten Schritt dar, um sich in dieser Situation zu orientieren: Ist der Zeitpunkt für eine GmbH-Insolvenz tatsächlich gekommen, oder gibt es andere Lösungswege? Wenn ja, welche? Und falls tatsächlich ein Insolvenzantrag erforderlich ist, wie verläuft der Prozess? Unsere Insolvenzberatung steht Ihnen zur Seite!

Wann wird eine Firma als faktisch insolvent betrachtet?

Finanzielle Engpässe, die vorübergehend auftreten, bedeuten nicht zwangsläufig, dass der Firma die Insolvenz droht. Geschäftsführer sind verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung festgestellt werden. Jedoch ist vor allem die langfristige Perspektive entscheidend. Hier kommt es auf wirtschaftliche Expertise an. Falsche Prognosen könnten zu einer Klage wegen Insolvenzverschleppung führen, wodurch Geschäftsführer persönlich haften können.

Es ist ratsam, bereits zu diesem Zeitpunkt einen Insolvenzberater einzuschalten, der Sie kompetent berät und präzise ermittelt, an welchem Punkt Sie stehen.

Positive Aspekte der Insolvenz.

Obwohl eine Insolvenzanmeldung häufig als Niederlage betrachtet wird und tatsächlich der letzte Schritt sein sollte, bietet sie dennoch auch Vorteile:

Gibt es auch andere Optionen anstelle einer Insolvenz für eine GmbH?

Unter Berücksichtigung entsprechender Ergebnisse einer Wirtschafts- und Vermögensprüfung ergeben sich durchaus Alternativen zur Insolvenz einer GmbH. Eine Option besteht beispielsweise im Verkauf Ihrer GmbH. Es gibt Investoren, die Interesse an belasteten Unternehmen haben, um Steuervorteile geltend zu machen. Eine weitere Möglichkeit ist die Übernahme Ihrer GmbH durch uns als Insolvenzberater oder andere Interessenten. Wir prüfen ebenfalls gerne, ob eine GmbH-Löschung auf absolut legalem und rechtssicherem Weg möglich ist.

Obwohl Unternehmen in Krisensituationen vor Herausforderungen zu stehen scheinen, eröffnen die vielfältigen Handlungsoptionen unterschiedliche Perspektiven. In einer Insolvenzberatung gehen wir gerne gemeinsam mit Ihnen diese Optionen durch.

Insolvenzberatung als Präventivmaßnahme gegen potenzielle Haftungsprobleme.

Sind Sie sich bewusst, dass Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden können, sowohl für eine Insolvenzverschleppung als auch für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge? Gemäß § 266a des Strafgesetzbuchs (StGB) besteht die Möglichkeit, sich strafbar zu machen, wenn diese Beiträge nicht fristgerecht abgeführt werden. Ähnliches gilt für Steuerzahlungen – es ist ratsam, diese nicht in Verzug geraten zu lassen, da Strafen drohen, die Geschäftsführer persönlich betreffen können.

Als erfahrene Insolvenzberatung für GmbHs sind wir uns der Sensibilität des Themas Firmeninsolvenz für unsere Klienten bewusst. Ein diskreter und einfühlsamer Umgang damit ist uns daher besonders wichtig. Wir betrachten eine drohende Insolvenz keineswegs als Versagen, sondern schätzen Sie als Unternehmer wert.

Wenn Sie eine diskrete und zugleich informative Insolvenzberatung für Ihre GmbH wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ob Sie erste Auskünfte benötigen oder den gesamten Weg zur Schuldenfreiheit planen möchten, sprechen Sie uns gerne an.

Beratung in Insolvenzfragen – vertraulich und informativ