Unternehmensauflösung: Eine sichere Entlastung von Verpflichtungen.
Die Entscheidung, ein Unternehmen aufzulösen, ist keine leichte. Dennoch kann die Liquidation in verschiedenen Situationen unvermeidlich sein, sei es aufgrund eines gerichtlichen Urteils, der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, Vermögenslosigkeit oder dem Auslaufen einer befristeten Geschäftstätigkeit. Auch der Verlust eines Patents, der Tod oder die Kündigung eines Gesellschafters können Anlässe für die Auflösung einer GmbH sein. In jedem Fall unterliegt die Auflösung einer GmbH bestimmten präzisen Regelungen.
Alternativen zur Auflösung eines Unternehmens
Firmen Übernahme
✓ Marktgerechte Exit-Strategie
✓ Rechtssicher und individuell
✓ Bei drohender Insolvenz
✓ Notarielle beglaubigt
✓ Schnell und diskret
Firmen Ankauf
✓ Vermittlung der Firma an Käufer
✓ Geschäftsführerwechsel
✓ Gesellschafterwechsel
✓ Sitzverlagerung
✓ Änderung von Gesellschaftsnamen
Firmen Löschen
✓ Für nicht mehr benötigte Firmen
✓ Umwandlung der Rechtsform
✓ GmbH Verkauf als Mantel
✓ In Kürze aus dem Handelsregister
✓ Rechtssicher
Unternehmensauflösung mit dem passenden Partner an Ihrer Seite

Wie verläuft die Auflösung einer GmbH?
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Sie über die relevanten Voraussetzungen und rechtlichen Schritte zu informieren, die beachtet werden müssen.
Welchen zeitlichen Aufwand erfordert die Auflösung Ihrer GmbH?
Erhalten Sie detaillierte Informationen zur geschätzten Dauer, einschließlich der Berücksichtigung der Sperrjahre in Ihrem individuellen Fall.


Gibt es Alternativen zur Auflösung Ihrer GmbH?
Wir prüfen, ob es möglicherweise für Sie günstigere Optionen als die GmbH-Auflösung gibt.
Was Sie zum Ablauf einer GmbH-Auflösung wissen sollten.
1. Der Beschluss zum Auflösen
2. Die Liquidation
Nach einem rechtmäßigen Beschluss zur Auflösung der GmbH beginnt die Liquidationsphase, sofern kein Insolvenzantrag vorliegt, der zu bewältigen ist. In diesem Fall werden sogenannte Liquidatoren ernannt. Nach Bestätigung durch das Registergericht, dass keine straf-, gewerbe- oder berufsrechtlichen Hindernisse vorliegen, erfolgt ihre Eintragung in das Handelsregister, und sie können ihre Tätigkeit aufnehmen.
In dieser Phase gibt es zahlreiche Aufgaben zu bewältigen: Dazu gehören der Abschluss der laufenden Geschäfte, die Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs im elektronischen Bundesanzeiger, die Erstellung der Liquidations-Eröffnungsbilanz sowie der Versuch, noch vorhandenes Gesellschaftsvermögen in Geld umzusetzen.
3. Die Löschung im Handelsregister
Vor der Löschung der GmbH i.L. (in Liquidation) im Handelsregister muss das vorgeschriebene Sperrjahr eingehalten werden. Dieses beginnt mit dem Gläubigeraufruf im elektronischen Bundesanzeiger, während dem Gläubiger ihre offenen Forderungen geltend machen können. Die Einhaltung des Sperrjahres ist von entscheidender Bedeutung, da die Auflösung der GmbH andernfalls rechtlich nicht wirksam ist. Erst nach Ablauf des Sperrjahres darf gegebenenfalls noch vorhandenes Gesellschaftsvermögen verteilt werden.
Im Anschluss folgt der dritte und letzte Schritt der GmbH-Auflösung: die Löschung aus dem Handelsregister. Das Handelsregister prüft sorgfältig, ob die Auflösung der GmbH allen gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat. Bei positiver Überprüfung wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht, und die Auflösung der GmbH ist somit abgeschlossen. Alle Dokumente der Liquidation, insbesondere die Abschlussbilanz, müssen für zehn Jahre aufbewahrt werden.
Auflösung der GmbH: Kostenaspekte
Selbst nach der Auflösung als „GmbH i.L.“ bleibt die Gesellschaft weiterhin rechtlich eine Handelsgesellschaft. Daher sind auf den während des Abwicklungszeitraums erzielten Gewinn weiterhin Körperschafts-, Umsatz- und Gewerbesteuern zu entrichten. Zusätzlich fallen Liquidationskosten in Höhe von mindestens 3000 Euro an.
Alternative zur GmbH-Auflösung
Die Auflösung einer GmbH ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden. Deshalb sollte sorgfältig überlegt werden: Gibt es möglicherweise noch eine Rettung für das Unternehmen, beispielsweise durch den Verkauf an einen solventen Investor? Wenn die Auflösung unvermeidlich ist, besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, die GmbH ohne Liquidation und Sperrjahr aufzulösen. Hierfür ist ein Antrag auf Amtslöschung beim Amtsgericht erforderlich, wobei die Bedingung darin besteht, dass keinerlei Vermögen vorhanden ist.
Beratung zur GmbH-Auflösung
Denken Sie darüber nach, Ihre GmbH aufzulösen, und suchen nach professioneller Unterstützung? Als erfahrene Unternehmensberater stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unser Vorschlag: Treten Sie noch heute unverbindlich mit uns in Kontakt. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Optionen.
