Durch unsere Exit-Strategien
können Sie einer Insolvenz
Ihrer Firma vorbeugen!

GmbH Insolvenz

Setzen Sie Ihr Vertrauen in uns, wenn sich eine mögliche GmbH-Insolvenz abzeichnet.

Aurea Wirtschaftsdienst, mit Sitz in Berlin, hat sich darauf spezialisiert, Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sowie solche, die ihre Geschäftstätigkeit einstellen möchten, zu unterstützen. Dies schließt auch das Thema GmbH-Insolvenz und die damit verbundenen rechtlichen Folgen ein.

Durch unsere Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von kooperierenden Rechts- und Steuerberatern können wir gemeinsam mit unseren Mandanten bei einer drohenden GmbH-Insolvenz oft noch alternative Lösungskonzepte entwickeln.

Firmen Übernahme

✓ Marktgerechte Exit-Strategie

✓ Rechtssicher und individuell

✓ Bei drohender Insolvenz

✓ Notarielle beglaubigt

✓ Schnell und diskret

Firmen Ankauf

✓ Vermittlung der Firma an Käufer

✓ Geschäftsführerwechsel

✓ Gesellschafterwechsel

✓ Sitzverlagerung

✓ Änderung von Gesellschaftsnamen

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mehr durch eine Beratung.

Wir bieten Lösungen für Probleme bei GmbHs,
UGs usw., den Verkauf von Unternehmen sowie für
Liquidation und Abwicklung.

Gründe für die Firmeninsolvenz eines Unternehmens

Befindet sich Ihre GmbH auf dem Weg in die Insolvenz? In diesem Fall eröffnen sich Ihnen die folgenden Optionen!

Befindet sich Ihre GmbH auf dem Weg in die Insolvenz? In diesem Fall eröffnen sich Ihnen die folgenden Optionen!

Bevor Sie den Schritt zur Insolvenzanmeldung für Ihre GmbH gehen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich eingehend über die Auswirkungen und potenzielle Alternativen zu informieren. Nutzen Sie eine der beiden bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten, um ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch zu vereinbaren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

In Situationen, in denen eine Firmen-Insolvenz droht, ist ein rasches Handeln von entscheidender Bedeutung.

 

In Fällen, in denen eine Firma mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert ist und die Möglichkeit einer Insolvenz in Betracht gezogen wird, ist es von entscheidender Bedeutung, rasch und bedacht zu handeln. Sobald Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erkennbar sind, geht es nicht mehr nur darum, das wachsende Minus zu stoppen. Als Geschäftsführer obliegt Ihnen vor allem die rechtliche Verpflichtung, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Unser Team von Insolvenzberatern steht Ihnen gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern, die Fachkenntnisse in Steuer- und Rechtsfragen besitzen, zur Seite. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung rund um das Thema Firmen-Insolvenz an.

Wann wird eine GmbH als insolvent bezeichnet?

Eine wirtschaftlich gesunde Firma sollte in der Lage sein, ihre finanziellen Verpflichtungen wie Rechnungen, Mieten und Gehälter pünktlich zu erfüllen. Im Gegensatz dazu kann eine beinahe insolvente GmbH diese Zahlungen nicht mehr leisten, und es ist nicht absehbar, dass sich dies in naher Zukunft ändern wird. Gemäß dem Gesetzbuch wird eine GmbH als insolvent betrachtet, sobald Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung festgestellt werden. In einem solchen Fall ist der Geschäftsführer dazu verpflichtet, den Zustand spätestens innerhalb von drei Wochen nach Feststellung durch Stellung eines Insolvenzantrags zu melden.

Es ist von entscheidender Bedeutung zu verstehen, warum es nicht empfehlenswert ist, bei einer drohenden GmbH-Insolvenz einfach abzuwarten, ob sich alles von selbst klärt. In solchen Situationen können ernsthafte Konflikte mit Gläubigern, Mitarbeitern und Banken entstehen. Geschäftsführer haften persönlich für Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Ein solches Verhalten kann als Insolvenzverschleppung betrachtet werden und zieht rechtliche Konsequenzen nach sich, für die Geschäftsführer zur Verantwortung gezogen werden können.

Feinheiten der Zahlungsunfähigkeit im Unternehmenskontext

1. Vorübergehende finanzielle Engpässe:

Finanzielle Engpässe, die vorübergehend auftreten, bedeuten nicht zwangsläufig eine unmittelbare Insolvenzgefahr für eine GmbH. Im Gegenteil haben viele Unternehmen bereits solche kurzfristigen finanziellen Herausforderungen gemeistert. Ursachen können vielfältig sein, wie unerwartete Abkehr eines großen Kunden, ungünstige Wetterbedingungen im saisonalen Geschäft oder ausstehende Zahlungen von Schuldnern.

In solchen Situationen verfügt das Unternehmen möglicherweise über Rücklagen oder kann nach einer Durststrecke wieder auf ausreichend liquide Mittel zugreifen.

2. Drohende Zahlungsunfähigkeit:

Im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist die endgültige Insolvenz noch nicht eingetreten, aber absehbar. Der Vorteil besteht darin, dass frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden können, um die GmbH mit fachkundiger Unterstützung wieder auf Kurs zu bringen. Ein „frühzeitiger Insolvenzantrag“ sollte gestellt werden, und das Unternehmen agiert im „Schutzmodus“. Eine sorgfältige Prüfung der Insolvenzfähigkeit ist empfehlenswert, um wirksame Schritte zu unternehmen.

3. Definitive Zahlungsunfähigkeit:

Wenn eine GmbH zweifelsfrei zahlungsunfähig ist und ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, gilt sie als insolvent.

Persönliche Haftung der Geschäftsführer bei GmbH-Insolvenz: Rechtliche Konsequenzen im Fokus

Es obliegt den Geschäftsführern, unverzüglich bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Maßnahmen zu ergreifen und einen Insolvenzantrag zu stellen. Versäumnisse in dieser Pflicht können schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da Insolvenzverschleppung streng geahndet wird. Zusätzlich kann die Nichtabführung von Steuern und Sozialabgaben als betrügerisches Verhalten gewertet werden, was letztlich zu einem Berufsverbot führen kann.

Wie ist der Ablauf einer GmbH Insolvenz?

Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens für ein Unternehmen ist eine komplexe Aufgabe, die umfassende rechtliche und steuerliche Fachkenntnisse erfordert. Die einzelnen Schritte sind wie folgt:

  1. Einberufung einer Gläubigerversammlung zur Entscheidung über die Insolvenz der GmbH.
  2. Stellen eines Insolvenzantrags beim zuständigen Amtsgericht.
  3. Einleitung eines Eröffnungsverfahrens, in dem geprüft wird, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.
  4. Erlass eines offiziellen Eröffnungsbeschlusses durch das Insolvenzgericht.
  5. Anmeldung der Forderungen der Insolvenzgläubiger.
  6. Verwertung der Insolvenzmasse.
  7. Zielsetzung: Abhaltung eines Schlusstermins und Verteilung der Insolvenzmasse.
  8. Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Abschluss der genannten Schritte.

Erfahren Sie die erforderliche Unterstützung, um die Herausforderungen einer Unternehmensinsolvenz erfolgreich zu meistern.

 

Eine Insolvenz Ihres Unternehmens erfordert spezielle Beachtung, insbesondere in rechtlicher Hinsicht. Falls Ihre GmbH von finanziellen Schwierigkeiten bedroht ist und Sie nach professioneller Unterstützung suchen, sind wir für Sie da. Ob Sie sich am Rande der Insolvenz befinden oder bereits in einem fortgeschrittenen Stadium sind, als erfahrene Unternehmensberater kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen und unterstützen Sie dabei, die passenden Lösungen zu finden.

Unser Service für Firmen vor der Firmen-Insolvenz

Insolvenzberatung

Zügige und diskrete Beratung für Firmen kurz vor der Insolvenz, die wirklich effektive Lösungen bietet.

Firmenverkauf

Veräußerung von Unternehmen als Lösung für vielfältige Firmenstrukturen.

Förderberatung

Beratung zu den staatlichen Fördermöglichkeiten für Unternehmen in Schwierigkeiten.

Eine drohende GmbH Insolvenz muss noch nicht das Ende sein.

Häufig können alternative Lösungen noch einen Ausweg aus der Krise bieten.

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